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Arbeitsbereiche

1          Baumängel und –Schäden, Planungsmängel.
2          Baukosten, Planungskosten, Wirtschaftlichkeit.
3          Ergänzende Wertermittlungen, davon Spezialgebiete.

            - Ermittlung und Überprüfung des Wertes
              mitzuverarbeitender Bausubstanz (§10.3a HOAI 2002 und neuere Regelungen).
            - Minderwert-Ermittlungen mangelhafter Bauleistungen.

4          Umfang sachverständiger Tätigkeit / Nebenleistungen.
            - Planungs- und baubegleitende Qualitätsüberwachung.
               Das Büro prüft und überwacht das Entstehen Ihrer Planung sowie 
               den Herstellungsprozess Ihres Bauvorhabens.
            - Beweissicherung / Tatsachenfeststellung / Ortstermine.
            - Beurteilung geschuldeter und erbrachter  Leistungen
              hinsichtlich Vertrag, gesetzlicher Vorgaben und anerkannter Regeln der Technik.
            - Planungsinhalt / Planungsumfang: Soll-Ist-Vergleiche.
            - Vergleich von Planung und Ausführung:
              Abweichungsanalyse / Toleranzprüfungen.
            - Erfassung, Ermittlung und Auswertung von Flächen und 
              Volumina nach DIN 276, 277, 283, II. BV, WoFlV, GIF,                           
              VOB durch vorhandene Planunterlagen und / oder                                          
              eigene örtliche Aufmasse.
            - idR. schriftliche Gutachten mit Foto- bzw. Videodarstellung.

5          Streitbeilegung außerhalb des regulären Rechtsweges.
            - Mediation: außergerichtlich und gerichtsnah.
            - Schlichtung.
            - Schiedsgutachten.
            - Schiedsgericht.
            - Privatgutachten.


6          Kooperation mit Gerichten, Rechtsanwälten, Fachbehörden, 
              Architekten + Ingenieuren,   Baugesellschaften und privaten
              Auftraggebern.
durch    Zuverlässigkeit
            Spezialisierung
            Umfassende Fachkenntnisse
            Vertiefte Rechtskenntnisse
            Langjährige Erfahrungswerte
            Sachlich-objektive Analyse, Dokumentation und Wertung
            Ständige Weiterbildung.

            Langjährige Sachverständigentätigkeit.
            Beweissicherungen
            Berechnungen
            Begutachtungen
            Zusammenarbeit mit anderen Sachverständigen

            Bearbeitung bereichsübergreifender Aufgaben
            Persönliche Beratung und Präsentation
            Individuelle Vertrags- und Honorargestaltung
                (baufachliche Beratung, Rechtsberatung gemäß § 5 I RDG).

            Als Berufssachverständiger unabhängig, objektiv und frei
               von Beeinflussungen.
 
            Beratung und Gutachtenerstattung für (bzw. gegen)
            Amtsgerichte
            Landgerichte, Oberlandesgerichte
            Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte
            Denkmalschutz- und -fachbehörden*
            Architektur- und Ingenieurbüros
            Baugesellschaften
            Wohnungs- und Immobilienunternehmen
            Generalunternehmer, Generalübernehmer
            Private Bauherren.

* Hinweis: Wegen der obergerichtlich festgestellten Verfassungswidrigkeit des Sächsischen und  weiterer Landesdenkmalschutzgesetze nur gegen die genannten Behörden.