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Wir beraten Sie in Fragen der architektonischen, bautechnischen, baurechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Immobilie Ihres Interesses.

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Vermarktung und Verwaltung Ihrer Immobilie behilflich.

Eine rechtliche Beratung können wir nur innerhalb der sonstigen bautechnischen Beratung im Rahmen der Zulässigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie der Rechtsprechung des BGH zu Architektenleistungen durchführen.

Zur Vertragsgestaltung und -prüfung empfehlen wir Ihnen die ergänzende Beratung durch eine(n) Rechtsanwalt(in) mit Tätigkeitsschwerpunkt Baurecht bzw. eine(n) Fachanwalt(in) für Bau- und Architektenrecht.

Zu steuerlichen Fragen oder Aspekten staatlicher Förderungen empfehlen wir Ihnen die ergänzende Beratung durch eine(n) Steuerberater(in).) - siehe: Externe Kontakte